Notariat
Unsere Notarin Dr. Tina Kohring vertritt Sie als Unternehmer und Unternehmerin und Privatperson in allen Fragen, die eine notarielle Expertise erfordern.
Der Notar/ die Notarin ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und betreut die Parteien unabhängig und unparteiisch. Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Frau Notarin Dr. Kohring steht Ihnen als juristische Expertin auf allen notariellen Tätigkeitsfeldern gern zur Verfügung.
Notarieller Rat oder die notarielle Tätigkeit kann in vielen Gebieten erforderlich werden, wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeit sind Folgende:
• Immobilienkauf (Hauskauf, Wohungskauf, Teilung von Wohnungseigentum usw.)
• Unternehmensgründung (Gründungsberatung und Durchführung)
• Erben und Vererben
• Schenken
• Familie Ehe Partnerschaft
• Gesundheitsvorsorge mit Vollmacht Betreuungs-und Patientenverfügung
Immobilienkauf:
Von den eigenen vier Wänden, von eigenem Grund und Boden träumen Viele. Um dies zu realisieren, werden erhebliche Beträge aus dem gesparten Vermögen investiert und zusätzlich Darlehn aufgenommen.
Auch für den Verkäufer ist die Immobilie vielfach ein bedeutender Gegenstand seines Vermögens. Für Käufer und Verkäufer geht es also um viel Geld. Keiner von Beiden möchte sein Geld verlieren oder böse Überraschungen erleben. Der Gesetzgeber schreibt daher zum Schutz des Käufers und Verkäufers die Mitwirkung des Notars vor.
Der Notar berät sachgemäß, achtet auf ausgewogene Gestaltungen und hilft so Risiken zu vermeiden. Er besorgt auch die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung auf den Käufer im Grundbuch.
Gegenstand von Immobilienkaufverträgen kann beispielsweise der Erwerb eines Bauplatzes, einer Eigentumswohnung, eines Ein-oder Mehrfamilienhauses oder eines Erbbaurechts sein. Ist bei Abschluss des Kaufvertrages die Finanzierung bereits geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehns dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) Direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.
Unternehmen gründen
Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Unternehmensnachfolge sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen wie z. B. die Auswahl der optimalen Rechtsform und des zulässigen Firmennamens.
Auch für den Geschäftsverkehr bedeutsame Änderungen der Verhältnisse eines Unternehmens müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Diese Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen müssen notariell beglaubigt werden.
Erben und Vererben
Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Oft Fragen schon junge Menschen oder Familien, wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wie kann ich mich absichern für den Fall, dass mir etwas zustößt?
Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Hier berät der Notar zu den Formen letztwilliger Verfügungen wie Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbverträgen. Ebenso berät der Notar zu dem Einsatz weiterer Gestaltungsinstrumente, wie der Anordnung eines Vermächtnisses oder der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
In jedem Einzelfall muss die richtige Lösung gefunden werden, insoweit können auch Besondere Formen des Testaments in Betracht kommen , wie etwa Gestaltungen, die mit den Begriffen Geschiedenentestament oder Behindertentestament beschrieben werden.
Schenken
Möchte jemand seinem Ehegatten oder Kind bereits zu Lebzeiten einen Vermögensgegenstand zuwenden, bietet sich eine lebzeitige Zuwendung an, die auch vorweggenommene Erbfolge genannt wird. Beispielsweise kann die Nachfolge betreffend einer Immobilie oder eines Betriebes gesteuert werden.
Hierbei ist neben der Beratung durch einen Notar insbesondere eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht dringend erforderlich. Inwieweit eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung sinnvoll ist, muss einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher in Betracht kommender Aspekte unterliegen. Hierbei steht Ihnen der Notar mit Rat und Tat zur Seite.
Zu berücksichtigen sind vor allem die Motive, die zur Grundstücksübertragung führen und die Möglichkeiten der Absicherung. Hierzu zählen beispielsweise Eintragung von Wohnrechten, Pflegeverpflichtung, Abstandszahlung. Auch die Aspekte der Möglichkeit gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche Dritter zu beschränken oder steuerliche Situationen zu gestalten, sind zu erwägen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Möglichkeiten ist die Beratung durch den Notar hier essentiell.
Familie Ehe Partnerschaft
Zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben gehört die Eingehung einer Ehe. Der Gesetzgeber sieht hierfür Regelungen vor. Ob diese für die individuelle Partnerschaft und Vermögenssituation passt, ist häufig fraglich. Entscheidet man sich für einen Ehevertrag, muss dieser notariell beurkundet werden. Gleiches gilt für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann ein notariell beurkundeter Vertrag individuelle Regelungen festhalten. Inwieweit dies im Einzelnen für Ihre Situation in Betracht kommt, können sie in einer Beratung durch einen Notar erfahren.
Schließlich kommt auch für den Fall von Trennung und Scheidung ein notarieller Vertrag in Betracht. Der Notar kann hier als Unparteiische Berater ausgewogene Lösungen anbieten für die jeweilige individuelle Situation.
Notfallvorsorge mit Vollmacht und Betreuungsbund Patientenverfügung
Unfall, Alter oder Krankheit können zur Folge haben, dass man nicht mehr in der Lage dazu ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Hierzu muss man wissen, dass nicht automatisch der nächste Verwandte befugt ist, diese Aufgaben zu übernehmen. Um zu vermeiden, dass insofern fremde Personen über das weitere Befinden entscheiden, ist es ratsam Vorsorge zu treffen.
Notare bereiten für sie hier auf den Einzelfall abgestimmte Vollmachten und Anordnungen vor. Im Wesentlichen sind folgende Instrumente zu nennen, die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.
Auch werden die Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, so dass sie zu jedem Zeitpunkt auffindbar sind und beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Flyern der Bundesnotarkammer. Selbstverständlich beraten wir sie hierzu gern.
Vereinbaren Sie bitte mit einem unserer Mitarbeiter einen Besprechungstermin unter Tel: 02307/ 972 99-0 oder per E-Mail.
